4.1.2 Europäisches Netzwerk ländlicher Raum und EU Evaluation Helpdesk

Zur Unterstützung der Akteure im Bereich der Förderung ländlicher Entwicklung wurde von der GD Landwirtschaft zudem ein Europäisches Netzwerk ländlicher Raum (EN RD) und unabhängig davon das Europäische Evaluierungsnetzwerk für ländliche Entwicklung (EU Evaluation Helpdesk) eingerichtet. Ziel des EU-Helpdesk ist es, den Nutzen von Bewertung als Instrument für eine verbesserte Formulierung und Umsetzung von Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum zu stärken. Bis zum Jahr 2013 hilft der Helpdesk beim Aufbau von bewährten Praktiken und Kapazitäten in der Bewertung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum. Erstellt wurden unter anderem bisher:

    • Leitfaden zur Anwendung HNV (High Nature Value; Wirkungsindikator hoher Naturschutzwert (November 2008; veröffentlicht EN, FR, DE)
    • Leitfaden für die Halbzeitbewertung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (Juli 2009; veröffentlicht in EN)
    • Die Vorbereitung der Halbzeitbewertungen der Ländlichen Entwicklungsprogramme – die Umfrage in den Mitgliedstaaten (Juli 2009; veröffentlicht in EN)
    • Synthese der jährlichen Zwischenberichte 2007 zum Thema laufende Bewertung (Mai 2009, veröffentlicht in EN)
    • Newsletter (veröffentlicht in EN, FR. DE)

    Weitere Veröffentlichungen des EU-Helpdesks finden Sie auf den Internetseiten der GD Landwirtschaft. Zudem initiiert der EU-Helpdesk thematische Arbeitsgruppen auf EU-Ebene. So gab es in 2008 eine thematische Arbeitsgruppe zu den Wirkungsindikatoren. Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist ein Papier mit Beispielen zur Wirkungsmessung. In 2010 wird eine Arbeitsgruppe zum Themenfeld Bewertung von Leader-Wirkungen und Bewertung von Lebensqualität arbeiten. Gesteuert werden die beiden Netzwerkstellen durch die GD Landwirtschaft.

    Der EU-Helpdesk verfügt neben einem Büro in Brüssel auch über sogenannte Geografische Experten in jedem Mitgliedstaat. Die Geografischen Experten sind die Relais-Stationen des EU-Helpdesks in den Mitgliedstaaten. Ihre Aufgabe ist es, Fokusgruppen zu den Bedarfen in den Mitgliedstaaten durchzuführen, die Monitoring-Berichte auszuwerten und weitere themenspezifische Analysen in den Mitgliedstaaten durchzuführen.

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