5.2 Nationale Rahmenregelung

Eine Besonderheit ist in Deutschland die sog. Nationale Rahmenregelung. Die Rahmenregelung enthält die Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), soweit sie der ELER-Förderung unterliegen. Die Rahmenregelung erleichtert das Genehmigungsverfahren der Programme, da die mit der Rahmenregelung gegenüber der Europäischen Kommission notifizierten GAK-Maßnahmen in den Programmen nicht noch einmal zur Notifizierung vorgelegt werden müssen. Die Bundesländer greifen auf diese GAK-Maßnahmen in ihren ELER-Programmen zurück, um neben Landesmitteln zusätzlich Bundesmittel als nationale öffentliche Kofinanzierungsmittel einsetzen zu können.

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