4.3 Länderebene

Auf Länderebene ist von den Verwaltungsbehörden ebenfalls für jedes Programm ein Begleitausschuss einzurichten, der die Monitoring-Berichte, Programmänderungen und auch die Evaluierungsberichte erörtert und billigt. Zudem sind die Verwaltungsbehörden für die Begleitung und Bewertung zuständig und bedienen sich dabei sowohl nachgelagerter Landesbehörden und Institutionen als auch externen Evaluationsteams.

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