1.3 Verantwortlichkeiten

Die Durchführung der Begleitungs- und Bewertungsaktivitäten liegt im Verantwortungsbereich der ELER-Verwaltungsbehörden in den Bundesländern. Während die Ex-ante-, Halbzeit- und Ex-post-Bewertung von unabhängigen Bewertungsbeauftragten durchzuführen sind, kann die Verwaltungsbehörde das Monitoring und die laufende Bewertung selbst durchführen. In der Praxis gibt es jedoch nur ein Bundesland, dass die laufende Bewertung nicht auch an externe Evaluatoren mit vergeben hat.

Parallel zum CMEF erfolgt die Kontrolle der Fördermittel durch das EU-weite „Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem“ (INVEKOS) zur Durchsetzung einer einheitlichen europäischen Agrarverwaltung. Zum Kontrollsystem können auch die zur Umsetzung der Entwicklungsprogramme ländlicher Raum (EPLR) von den Verwaltungsbehörden auf Ebene der Bundesländer einzurichtenden Stellen gezählt werden: Von den Bewilligungsstellen über die Zahlstelle bis hin zur bescheinigenden Stelle. Dieses Gesamtsystem kann zusätzlich noch durch eine Systemprüfung seitens der Kommission geprüft werden.

 

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