3. Berichterstattung

Auf der nationalen Ebene ist die Umsetzung des NSP alle zwei Jahre, jeweils zum 1. Oktober der Jahre 2010, 2012 und 2014 in Fortschrittsberichten gegenüber der Kommission zu berichten. Darin enthalten ist auch die Aktualisierung der Basisindikatoren. Die Länder haben demgegenüber eine ganze Reihe von Berichtspflichten zu erfüllen.

 

Zurück