1.2 Einziger GAP-Strategieplan für Deutschland

Die neue Struktur der EU-Förderung hat zur Folge, dass der ELER auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht mehr Teil der sogenannten Partnerschaftsvereinbarung (PV) ist, die alle ESI-Fonds in einer Strategie vereint. Stattdessen gibt es einen einzigen GAP-SP für Deutschland, der die Direktzahlungen (bisherige 1. Säule der GAP), den ELER (bisherige 2. Säule der GAP) und die Sektorprogramme (Obst und Gemüse, Bienen, Wein, Hopfen) mit allen jeweiligen Interventionen programmiert und umsetzt.

Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der künftigen Interventionen der bisherigen 2. Säule der GAP liegen auch im Rahmen des nationalen GAP-SP weiterhin in der Kompetenz der Länder. Die Interventionen im Bereich der Direktzahlungen sowie weitere Regelungen im Bereich der bisherigen 1. Säule (z.B. Ausgestaltung der Konditionalität, Regelungen zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für Direktzahlungen) werden wie bisher durch Bundesrecht festgelegt. Auch der Rechtsrahmen der Sektorprogramme wird im Bundesrecht geregelt. Weiterführende Informationen zum GAP-SP sind zu finden unter www.bmel.de/gap-strategieplan.

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