1.1 Die GAP als Teil der EU-Förderung

 

Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027, der sogenannte Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) und die entsprechenden EU-Förderprogramme sind nach Rubriken und Clustern unterteilt (siehe https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes_de). Die Landwirtschafts- und Meerespolitik ist dabei der Rubrik 3 „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ zugeordnet.

Im Unterschied zur Förderperiode 2014 bis 2022 ist der ELER in der Förderperiode 2023-2027 nicht mehr Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Nur die Regelung der „von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung“ (CLLD, in der GAP umgesetzt durch LEADER) erfolgt noch über die sogenannte Dachverordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für die europäischen Fonds (siehe Amtsblatt der Europäischen Union (L231) vom 30. Juni 2021;  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2021:231:FULL&from=EN, Kapitel II; Territoriale Entwicklung; Artikel 28 - 34).

Das M+E System der neuen GAP wird im Wesentlichen durch die GAP Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115 (GAP-SP VO) sowie die Durchführungsverordnungen zu den Inhalten des GAP-SP (DVO 2021/2289) sowie zur Berechnung der gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren (DVO 2021/2290) definiert.

Zudem definiert die Durchführungsverordnung vom 6. September 2022 (DVO 2022/1475) die Durchführungsbestimmungen zur Evaluierung der GAP-Strategiepläne und der Bereitstellung von Informationen für die Überwachung und die Evaluierung.

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